Bedingungen und Informationen über Datenverarbeitung – Jobbewerber
Die Gesellschaft PROCUS s. r. o., ID: 35 757 230, gegründet Bukovinská 3, 831 06 Bratislava, Stadtgericht Bratislava III, Abschnitt.: Sro, Einlage: 18239/B (im Folgenden „Gesellschaft“ oder “Der Verantwortliche“) erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von betroffenen Personen, denen Informationen nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO„) und hinsichtlich des Gesetzes Nr. 18/2018 GB zum Schutz personenbezogener Daten und zu Änderungen bestimmter Gesetze („ZOOU„) hiermit zur Verfügung übermittelt werden.
In der folgenden Tabelle gibt es die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden „Daten“), aus denen die Kategorie der betroffenen Personen, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten Daten sowie der Dauer, für die der Verantwortliche diese Daten verarbeiten wird.
Zweck der Verarbeitung | Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Gruppen von betroffenen Personen | Verarbeitungsdauer | Empfänger | |
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1 |
PERSONALAGENDA – |
Die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1, Buchstabe b) der Verordnung (VERTRAG UND VORVERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN), erforderlich, damit Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person sein soll; die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Verordnung (die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich), die gleichzeitig zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 311/2001 GB (Arbeitsgesetzbuch) in der geltenden Fassung erforderlich ist. |
Jobbewerber (d. h. Personen, die auf der Grundlage eines vom Verantwortlichen als potenzieller Arbeitgeber für eine bestimmte Stelle organisierten Auswahlverfahrens ein Interesse daran bekundet haben, Arbeitnehmer des Verantwortlichen zu werden) Erfolgreiche Jobbewerber (ausgewählte Jobbewerber, d. h. Personen, die ein Interesse bekundet haben, Arbeitnehmer der auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens, das vom Verantwortlichen als potenzieller Arbeitgeber durchgeführt wird für eine bestimmte Position und die im Auswahlverfahren erfolgreich waren) | Für die Dauer der Auswahlverfahren und innerhalb von 2 Monaten nach dem ersten Tag des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem das betreffende Auswahlverfahren Abgeschlossen wurde | Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, ein Unternehmen, das Tests der Arbeitsfähigkeiten durchführt (wenn die Stelle es erfordert), eine Personalagentur, ein Unternehmen, das Webwerbung über offene Stellen und Praktikumsplätze betreibt, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind |
2 |
PERSONALAGENDA – ALLGEMEINES UND LOHN Anmerkung: Zweck ist die Verpflichtungen vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung Rechtsverhältnis und mit ähnlicher Beziehung |
Die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1, Buchstabe b) der Verordnung (VERTRAG UND VORVERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN) erforderlich, für die Erfüllung eines Vertrags dessen Vertragspartei die betroffene Person ist; die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Verordnung (die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich), (Gesetz Nr. 311/2001 GB, Gesetz Nr. 5/2004 GB, Gesetz Nr. 43/2004 GB,Gesetz Nr. 286/1992 GB, Gesetz Nr. 595/2003 GB, Gesetz Nr. 43/2004 GB, Gesetz Nr. 650/2004 GB, Gesetz Nr. 5/2004 GB, Gesetz Nr. 461/2003 GB, Gesetz Nr. 152/1994 GB, Gesetz Nr. 580/2004 GB, Gesetz Nr. 95/2002 GB und sonstiges.) die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6, Abs. 1 Buchstabe f) der Verordnung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich |
Arbeitnehmer, nahestehende Personen, ehemalige Arbeitnehmer, Jobbewerber | Personalakten der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von 70 Jahren ab Geburtsdatum des Arbeitnehmers, Vereinbarungen über Arbeitstätigkeit, Soziale und Gesundheitswesen, Gehaltsabrechnungen, Erklärung der Lohnsummensteuer für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Ende des betroffenen Zeitraums, die Anwesenheitslisten, Bürgschaften des Arbeitnehmers für einen Zeitraum von 5 Jahren, ab denen dies gilt | Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörde, Auditor und anderen Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, Unternehmen, das Lohnabrechnungssoftware durchführt, das Unternehmen, das Steuerberatung durchführt, Personalagentur, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind, ein Unternehmen, das Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistung en liefert |
3 |
DATENBANK VON BEWERBER |
die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6, Abs. 1 Buchstabe f) der Verordnung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlich | Jobbewerber, d. h. Personen, die auf der Grundlage eines vom Verantwortlichen als potenzieller Arbeitgeber für eine bestimmte oder irgendwelche Stelle organisierten Auswahlverfahrens ein Interesse daran bekundet haben, Arbeitnehmer des Verantwortlichen zu werden (auch außer Auswahlverfahren) | 3 Jahre nach dem Jahr, in dem die Kommunikation beendet wurde | Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, ein Unternehmen, das Tests der Arbeitsfähigkeiten durchführt (wenn die Stelle es erfordert), eine Personalagentur, ein Unternehmen, das Webwerbung über offene Stellen und Praktikumsplätze betreibt, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind |
4 | AGENDA VON RECHTSSTREITEN, ZWANGSVOLLSTRECKUNGEN EINZIEHUNG VON FORDERUNGEN | Art. 6, Abs. 1, Buchstabe c) der Verordnung — Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt (Gesetz Nr. 160/2015 GB, Nr. 244/2002 GB, Nr. 301/2005 GB, Nr. 7/2005 GB, Nr. 38/1993 GB Nr. 162/2015 GB, Nr. 233/1995 GB und damit zusammenhängende Rechtsvorschriften | Streitparteien, die Parteien und andere Parteien | 10 Jahre nach Abschluss des betreffenden Verfahrens | Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und andere öffentliche Verwaltungsbehörden und Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind |
5 | AUSÜBUNG DER RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN | Art. 6, Abs. 1, Buchstabe c) der Verordnung — Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt (gemäß der Verordnung und ZOOU und den damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften) | natürliche Personen, die die Rechte der betroffenen Personen ausüben | 5 Jahre nach dem Jahr, in dem der Antrag erledigt wurde | Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind |
6 |
BEREITSTELLUNG DER DATEN AN BEHÖRDEN AUF DEREN ANTRAG Anmerkung: Bereitstellung personenbezogener Daten im Falle einer Anfrage an Behörden, z. B. wenn Strafverfolgungsbehörden CCTV-Aufnahmen anfordern, jedoch nicht für Procus-Zwecke |
Art. 6, Abs. 1, Buchstabe c) der Verordnung — Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt (Gesetz Nr. 171/1993 GB, Nr. 160/2015 GB, Gesetz Nr. 370/1990 GB) | eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten von Behörden angefordert werden | Die Anfrage der Bereitstellung personenbezogener Daten wird für 5 Jahre nach dem betroffenen Jahr behalten | Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, ein Unternehmen, das technische Unterstützung leistet, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind |
7 | REGISTRIERUNG DER EMPFANGENEN UND GESENDETEN POST | die Verarbeitung ist im Sinne von Art. 6, Abs. 1 Buchstabe f) der Verordnung (BERECHTIGTES INTERESSE) notwendig für zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen | natürliche Personen – Absender und Empfänger von Korrespondenz und Personen, deren Daten befinden sich in individuellen Übersendungen | 10 Jahre nach dem Jahr, auf das sie sich beziehen | Subjekten, denen der Verantwortliche gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten bereitstellt, Fachberater und Berater, die an eine gesetzliche und/oder vertragliche Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gebunden sind, eine Gesellschaft, die das Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen liefertDer Verantwortliche stellt nicht die Daten keinen Dritten bereit, es sei denn, dass es im Gesetz oder in diesen Bedingungen über Datenverarbeitung bestimmt ist. |
Der Verantwortliche stellt nicht die Daten keinen Dritten bereit, es sei denn, dass es im Gesetz oder in diesen Bedingungen über Datenverarbeitung bestimmt ist.
Sofern nicht anders in der Tabelle oben ausdrücklich angegeben, übermittelt der Verantwortliche die Daten an keine Drittländer (außerhalb EU bzw. EWR). Im Falle einer Übermittlung der Daten in Drittländer erfolgt diese Übermittlung nur in Einzelfällen und die Übermittlung betrifft nur eine begrenzte Anzahl von betroffenen Personen im Umfang ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Kontaktdaten und Fotokopie des Reisepasses.
Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten nicht zum Zwecke der Durchführung einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.
Wenn bei einem der Zwecke der Verarbeitung die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ein Vertrag ist, stellt die Bereitstellung dieser Daten eine vertragliche Anforderung für Erfüllung im Sinne des betreffenden Vertrags dar. Im Falle der Nichtbereitstellung solcher Daten ist ein Abschluss eines Vertragsverhältnisses sowie die Erfüllung aus dem Vertrag nicht möglich. Im Falle die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ein Gesetz ist, ist die Bereitstellung dieser Daten eine gesetzliche Anforderung. Im Falle der Nichtbereitstellung solcher Daten ist es nicht möglich, die ordentliche Erfüllung der Verpflichtungen des Verantwortlichen gemäß den betroffenen Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Der Verantwortliche erhebt personenbezogene Daten zunächst bei den betroffenen Personen. Der Verantwortliche kann die Daten auch aus öffentlich zugänglichen Quellen und Registern oder von Dritten erheben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung des Vertrages. Im Falle, dass der Verantwortliche die Daten bei einer anderen Person als direkt bei der betroffenen Person erhoben hat, diese Person bestätigt mit der Bereitstellung dieser Daten, dass die betroffene Person, deren Daten diese Person der Verantwortlichen bereitstellt, zu solcher Verarbeitung ihrer Daten im Sinne dieser Bedingungen gemäß § 78 Abs. 6 ZOOU eingewilligt hat.
Im Zusammenhang mit der Datenschutzverarbeitung hat betroffene Person mindestens folgende Rechte:
- auf Antrag von der Gesellschaft eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht, unter welchen Bedingungen, einschließlich des Umfangs, des Zwecks und der Dauer ihrer Verarbeitung, und Informationen über die Quelle der Herkunft der betroffenen personenbezogenen Daten;
- auf Antrag von der Gesellschaft die Berichtigung unrichtiger oder inaktueller personenbezogener Daten bzw. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen
- auf Antrag von der Gesellschaft verlangen, dass die Gesellschaft personenbezogene Daten löscht, wenn:
- personenbezogene Daten sind für den Zweck, für den sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig,
- in Fällen, in denen personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet wurden und diese Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen wurde und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten oder eine andere rechtliche Ausnahme;
- wenn die betroffene Person gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund berechtigtes Interesses Widerspruch einlegt und keine berechtigten Gründe für die Verarbeitung überwiegen oder die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Direktwerbung ein;
- die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden;
- zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung müssen personenbezogene Daten gelöscht werden;
- auf Antrag von der Gesellschaft die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten verlangen, wenn:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es der Gesellschaft ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
- die Verarbeitung personenbezogener Daten unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung personenbezogener Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung ihrer Nutzung verlangt;
- die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Ausübung des Rechtsanspruches benötigt;
- auf Antrag von der Gesellschaft die sie betreffenden personenbezogenen Daten anzufordern, die sie der Gesellschaft bereitgestellt hat, und sofern es technisch machbar ist und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, hat sie auch das Recht, diese personenbezogenen Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln;
- wenn personenbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage Einwilligung verarbeitet werden, hat sie das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen;
- aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, die entweder (A) aufgrund der Notwendigkeit der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder (B) aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft als Verantwortlicher an der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Widerspruchs gegen Profiling, das auf der oben genannten Rechtsgrundlagen gegründet ist (in Fällen, in denen die Gesellschaft aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung Profiling ausübt);
- klagen beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik.
Anträge im Zusammenhang mit den oben genannten Rechten werden von der betroffenen Person an procus@procus.com oder per Einschreiben an die Gesellschaft an die im ersten Absatz dieser Bedingungen angegebene Adresse gerichtet. In der Betreffzeile der E-Mail als auch des Briefes muss „PERSONENBEZOGENE DATEN“ eingegeben werden.
Antworten auf oben genannte Anträge der betroffenen Person oder Maßnahmen, die auf der Grundlage dieser Anträge angenommen wurden, werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wenn der Antrag der betroffenen Person offensichtlich unbegründet oder exzessiv ist, insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung (Zweitantrag), hat die Gesellschaft das Recht, ein Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder ein angemessenes Entgelt bei dem die Verwaltungskosten für die Mitteilung bzw. die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder hat die Gesellschaft das Recht sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Im Zweifelsfall über die Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie sich direkt an die Gesellschaft an procus@procus.com wenden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sich beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik mit Sitz in Hraničná 12, 820 07 Bratislava 27, E-Mail: statny.dozor@pdp.gov.sk, www: https://dataprotection.gov.sk/, zu beschweren.